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Kinderreitschule Maike Bohr

Nutzungsbedingungen von reitbuch.com

Geschäfts- und Nutzungsbedingungen von Kinderreitschule Maike Bohr

AGBs Kinderreitschule

1. Leistungen der Reitschule

Der Reitschulbetrieb verpflichtet sich, für die Dauer des Vertrages geeignete Reitpferde und Reitlehrer, sowie Vertretungen für den Reitunterricht zur Verfügung zu stellen.

Ausritte werden durch diesen Vertrag akzeptiert.

Die Einteilung der Pferde für die Reitstunden erfolgt durch die Reitlehrer.

2. Bezahlung

Der monatlich fällige Betrag für per Lastschrift eingezogen.

3. Verhinderung des Reitschülers

Verhinderungen sind 24 Stunden im Voraus vor 18 Uhr mitzuteilen.

Wird diese Frist nicht eingehalten, entfällt der Anspruch auf einen Ersatztermin.

Ersatztermine müssen innerhalb von 4 Wochen wahrgenommen werden.

Eine Rückvergütung der nicht in Anspruch genommenen Reitstunde wird nicht gewährt.

An Feiertagen finden keine Reitstunden statt.

4. Haftung

Der Reitschüler ist verpflichtet, sich durch geeignete Kleidung und durch das Tragen einer Schutzkappe vor Verletzungen zu schützen.

Die Koppeln, sowie die Pferdeausläufe sind nur nach Anweisung des Reitlehrers oder der Vertretung zu betreten.

Der Abschluss einer zusätzlichen privaten Unfallversicherung wird empfohlen, sowie die Mitgliedschaft in einem Reitverein. Aufnahmeantrag für den Reitverein erhalten Sie unter www.psv-korschenbroich.de

Für persönliches Eigentum der Reitschüler übernimmt die Reitschule keine Haftung.

Grundsätzlich erfolgt das Betreten des Geländes der Reitanlage und das Reiten auf eigene Gefahr.

Über die Reitstunde hinaus besteht keine Aufsichtspflicht gegenüber Minderjährigen seitens der Reitschule.

5. Pflichten des Reitschülers

Der Reitschüler hat den Anweisungen der Reitlehrer und des Stallpersonals unbedingt Folge zu leisten. Ein pfleglicher Umgang mit zur Verfügung gestellten Reitutensilien wird vorausgesetzt.

6. Kündigung des Vertrages

Die Kündigungsfrist beträgt 4 Wochen zum Quartalsende und ist der Reitschule in schriftlicher Form mit zu teilen.

Nachholstunden werden nicht zurückerstattet.

Vorhandene Nachholstunden sind bis spätestens 4 Wochen nach Kündigung des Vertrages zu vereinbaren, ansonsten verfallen diese.